Weder das Gericht noch der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist verpflichtet, Sachstandsfragen von Gläubigern zu beantworten. Die Beantwortung von konkreten Sachstandsfragen einzelner Gläubiger in einer Vielzahl von Insolvenzverfahren führt zu Reibungsverlusten.

Allgemeine Bekanntmachungen werden durch die Insolvenzgerichte auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Daneben erhalten Sie Informationen zum Insolvenzgeschehen auf der Internetseite www.indat.info.

Sämtliche Formulare für Insolvenzverfahren finden Sie im NRW-Justizportal
und für Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit.

Als besonderen Service für Gläubiger bieten wir in unseren Verfahren ein Gläubigerinformationssystem (GIS) über das Internet an. Konkrete Verfahrensauskünfte erhalten ausschließlich Gläubiger, die eine Forderung zur Tabelle angemeldet haben.

Für das GIS wird eine PIN benötigt, die vom Gläubiger oder Gläubigervertreter bei uns schriftlich, gerne per E-Mail, angefordert werden muss, damit die Berechtigung geprüft werden kann.


> zum Gläubigerinformationssystem > PIN anfordern

 

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